- Ein sofortiger Mietenstopp, der Mieterhöhungen in ganz Deutschland für sechs Jahre verbietet – damit Mieter:innen endlich eine planbare Verschnaufpause bekommen und niemand Angst davor haben muss, seine Wohnung nicht mehr bezahlen zu können!
- Eine klare Obergrenze für Neuvermietungen
- Eine Absenkung überteuerter Mieten auf die echte Durchschnittsmiete – damit überteuerte Wohnungen wieder bezahlbar werden!
Als Referenz werden zu Beginn des Mietendeckels alle Mietverhältnisse im Bestand erfasst und daraus der echte Durchschnitt gebildet. Dadurch werden auch günstige Altmieten berücksichtigt. Mieten, die darüber liegen, müssen auf dieses Niveau abgesenkt werden.
Wir definieren 3 Arten von Wohngebieten:
- Ausgeglichene Wohnungsgebiete
- Angespannte Wohnungsgebiete
- Wohnungsnotgebiete
Als ausgeglichene Gebiete definieren wir Gebiete, in denen die Angebotsmieten weniger als 30% über den Bestandsmieten liegen.
In angespannten Wohnungsgebieten dürfen die Mieten maximal 30% – 50 % über den Bestandsmieten liegen. Das sehen wir als deutliches Kriterium für angespannte Wohnungsgebiete.
Wenn die mittleren Angebotsmieten mehr als 50 % über den Bestandsmieten liegen, gibt es offensichtlich Probleme mit der Wohnungssituation. Daher sprechen wir hier von Wohnungsnotgebieten. Hier ist ein völliges Einfrieren der Mieten möglich.
| Gebiet | normale/entspannte Wohngebiete | angespannte Wohngebiete | Wohnungsnotgebiete |
|---|---|---|---|
| Kriterium | Angebotsmieten liegen weniger als 30% über Bestandsmieten | Angebotsmieten liegen über 30 – 50% über Bestandsmieten | Angebotsmieten liegen mehr als 50% über Bestandsmieten |
| maximal erlaubte Miete | Durchschnittsmiete + 10% | Durchschnittsmiete + 5% | Durchschnittsmiete |
| zusätzlich | vollständiges Einfrieren der Mieten möglich |
Im Gegensatz z.B. zur Mietpreisbremse soll der Mietendeckel von der öffentlichen Verwaltung durchgesetzt werden. So müssen sich Mieter:innen nicht mehr individuell mit ihren Vermieter:innen anlegen.
Schlupflöcher wie Indexmieten oder für möbliertes Wohnen schaffen wir ab. Der Mietendeckel gilt ausnahmslos für alle Wohnungen, die vor 2020 gebaut wurden. Für neuere Wohnungen wird es eine eigene Regelung geben.
Die Mietpreisbremse ist voller Schlupflöcher und Ausnahmen. Sie greift beispielsweise nicht bei Neubauwohnungen und nur eingeschränkt nach Modernisierungen oder bei möblierten Wohnungen. Der Mietendeckel gilt stattdessen für alle Wohnungen, die nach 2020 gebaut wurden.
Die Mietpreisbremse muss zudem von den Mieter:innen selbst gezogen werden. Das heißt selbst in die komplizierten Regeln einlesen, selbst nachrechnen, sich selbst mit dem Vermieter anlegen. Wenn der sich weigert kann die Durchsetzung auch noch einen finanziellen Aufwand durch Anwaltskosten bedeuten, den sich nicht alle leisten können. Immer wieder fürchten Mieter:innen auch Schikane oder Eigenbedarfskündigungen durch ihre Vermieter:innen, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen.
Deswegen soll der Mietendeckel auch im Öffentlichen Recht angesiedelt werden, denn so ist die Verwaltung verpflichtet, diesen umzusetzen. Mit dem Mietendeckel werden die Mieten gesenkt, ohne dass Mieterinnen dafür aktiv werden oder negative Konsequenzen fürchten müssen.
Selbst bei der Referenz für die erlaubte Miete fangen die Probleme bei der Mietpreisbremse schon an – für die Berechnung der Ortsüblichen Vergleichsmiete werden nur die neuen Mietverhältnisse und Mieterhöhungen der letzten 6 Jahre betrachtet – also die höchsten Mieten in einem Gebiet. Für den Mietendeckel soll stattdessen die echte Durchschnittsmiete als Vergleichswert dienen, in die auch günstige Altmieten, die länger nicht mehr erhöht wurden eingehen.
Nach einer gewissen Zeit wird jeweils eine neue Durchschnittsmiete erhoben werden.
Indexmieten sind an die Inflation gekoppelt. Das bedeuten in den allermeisten Fällen ständig steigende Mieten. Diese steigen auch noch dann am meisten, wenn sowieso alles andere besonders stark teurer wird. Während wir mehr Miete zahlen müssen, steigt für die Vermieter:innen aber vor allem eins – der Gewinn. Denn die Zinsen für die Rückzahlung des Kredits für den Kauf oder Bau der Wohnung ändern sich nicht mit der Inflation und Dinge die tatsächlich durch die Inflation teurer werden, wie etwa Handwerker:innen, machen nur einen kleinen Teil der Miete aus. Deswegen wollen wir Indexmieten komplett abschaffen.
Auch Staffelmieten, die völlig unabhängig von den Kosten eine automatische Steigerung der Miete nach einem gewissen Zeitraum vorsehen, schaffen wir mit dem Mietendeckel ab.
In der Gesetzgebung existieren einige Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse und andere Regelungen zu umgehen. Daher werden alle Ausnahmen, die höhere Mieten erlauben, abgeschafft. Es gibt eine klare Obergrenze für Neuvermietungen: Die Durchschnittsmiete.
Für viele Mieter:innen sind Nebenkosten in den letzten Jahren zum großen Preistreiber geworden. Besonders große Immobilienkonzerne versuchen inzwischen vor allem über diesen Posten ihre Profite zu steigern. Es ist klar, dass auch hier etwas geschehen muss. Der Mietendeckel kann jedoch nicht alle Probleme auf einmal lösen, daher haben wir uns entschlossen, uns zunächst auf die Kaltmiete zu konzentrieren.